Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Filesharing ab – „Schweinskopf al dente“

Filesharing
19.05.202133 Mal gelesen
Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Filesharing ab – „Schweinskopf al dente“

Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für Constantin Film das Filesharing des Filmes "Schweinskopf al dente" ab.

Schweinskopf al dente ist ein deutscher Kriminalfilm von Ed Herzog aus dem Jahr 2016.

Über den Film:

Sein dritter Fall führt Franz Eberhofer schnurstracks ins Bett des Dienststellenleiters Moratschek, wo ein blutiger Schweinskopf auf den Polizisten wartet. Der Ermittler ist unschlüssig, ob Der Pate, der keinen Pferdekopf zur Hand hatte, oder doch eher ein neuer Hannibal Lecter hier am Werk ist. Rudi Birkenberger steht ihm zum Glück wie schon bei seinen vorangegangenen Abenteuern wieder treu zur Seite. Mit Dr. Küstner haben die beiden außerdem schnell einen Hauptverdächtigen bei der Hand, der Niederkaltenkirchen unsicher macht.

Inhalt und Forderungen aus der Abmahnung:

Dem Betroffenen der Abmahnung wird das Filesharing des Films "Schweinskopf al dente" vorgeworfen.

Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Urheberrecht fordern die Rechtsanwälte den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Weiterhin wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht. Schließlich wird ebenfalls die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.