"Kingsman – The Golden Circle" Abmahnung durch Waldorf Frommer

Filesharing
01.02.201835 Mal gelesen
Was man bei einer Abmahnung durch Waldorf Frommer beachten sollte!

"Kingsman - The Golden Circle" ist eine britisch-US-amerikanische Agentenkomödie von Matthew Vaughn. Sie ist die Fortsetzung von Kingsman: The Secret Service (2014), basiert aber nicht wie sein Vorgänger auf der Comic-Vorlage von Mark Millar. Der Film erschien in den USA erstmals am 22. September 2017, in Deutschland war die Erstveröffentlichung am 21. September 2017.

Inhaltlich handelt der Film von den Kingsmen, privat finanzierten Spionen, die die Welt vor dem besessenen Valentine befreit haben. Der Friede wird nun durch das plötzliche Auftreten von Charlie Hesketh, einem früheren Kandidaten als Kingsman-Agent, der zu Valentine übergelaufen war, gebrochen. Als dieser eines Tages auftaucht, ist er offensichtlich auf Rache aus. 

Berichten zufolge mahnt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Kingsman - The Golden Circle" ab. Dabei wird gefordert, innerhalb einer Frist von wenigen Tagen eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, Schadensersatz zu zahlen, sowie die durch die Verfolgung der vorgeworfenen Rechtsverletzung angefallenen Rechtsanwaltskosten. Mit der Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 915,00 EUR sehen die Rechteinhaber die Ansprüche als abgegolten an.

Zu beachten ist, dass beim Herunterladen von Inhalten bei den Online-Tauschbörsen gemäß ihrer Funktionsweise gleichzeitig die eigenen Inhalte anderen P2P-Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Der Tatbestand des Anbietens und somit der "Verbreitung" des geschützten Werks ist so immer auch durch das reine Downloaden über die einschlägigen Tauschbörsen erfüllt und damit Grund für Abmahnschreiben der Kanzlei.

Ein paar Tipps, wie Sie sich verhalten können, wenn auch Sie Empfänger der "Kingsman - The Golden Circle"-Abmahnung geworden sind:

  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen.
  • Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren verbunden mit zusätzlichen Kosten.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, wenn Sie nicht für den Rechtsverstoß in Frage kommen.
  • In der Ihnen vorgegebenen Form sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden. Dies kann dazu führen, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft!
  • Zahlungen sollten ohne sorgfältige anwaltliche Prüfung der Sachlage nicht erfolgen. Es gilt jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Daher ist es unerlässlich, sich fachkundigen Rat zu holen.
  • Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Wir beraten Sie gerne.

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Ihr Rechtsanwalt Kai Jüdemann