WALDORF FROMMER: AG Charlottenburg verurteilt Anschlussinhaber in Tauschbörsenverfahren, der zum Tatzeitpunkt einen „Airbnb“- Mieter gehabt haben will

Bundesgerichtshof bestätigt 200,00 Euro Schadenersatz pro Song — Erschütterung der tatsächlichen Vermutung ist Aufgabe des Anschlussinhabers
21.04.201764 Mal gelesen
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Musikaufnahmen

Amtsgericht Charlottenburg vom 14.03.2017, Az. 225 C 307/16

Die Beklagte hatte sich in diesem Verfahren damit verteidigen wollen, dass sie zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Rechtsverletzung längerfristig beruflich ortsabwesend gewesen sei. Im Verletzungszeitraum habe sie ihre Wohnung daher mittels "Airbnb" an einen Untermieter vermietet. Dies wollte die Beklagte durch Vorlage einer vermeintlichen Untermietvereinbarung nachweisen.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Beklagte gleichwohl als Täterin der Rechtsverletzung verurteilt. Ihr war es nach Ansicht des Gerichts nicht gelungen, ihren Vortrag ausreichend zu substantiieren und nachzuweisen.

Aus den vorgelegten Unterlagen ergebe sich weder der Name des vermeintlichen Mieters noch der Umstand, dass es sich überhaupt um die Wohnung der Beklagten gehandelt habe. Überdies sei die Entfernung zwischen Wohnort und behaupteter Arbeitsstätte nicht so groß, dass ihre eigene Täterschaft in diesem Zeitraum ausgeschlossen wäre.

Die Beklagte muss daher nun die entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie den Schadensersatz wegen der Verletzung der Rechte der Klägerin übernehmen. Zudem hat die Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen.

 

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