Schreiben der Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte melden sich mit neuen Kontaktdaten in den Filesharing-Angelegenheiten der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden!
14.03.2013527 Mal gelesen
Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte melden sich mit neuen Kontaktdaten in den Filesharing-Angelegenheiten der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden!

Die Filesharing-Angelegenheiten der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe aus Linden werden nunmehr von den Rechtsanwälte Dr. Heiner Bindhardt und Mirko Lenz aus Butzbach weitergeführt  Eine entsprechende Vertretungsanzeige (Vollmacht anwaltlich versichernd) unter Einbeziehung aller “Alt-Fälle” verschickt Rechtsanwalt Mirko Lenz derzeit per Telefax.

Die Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte vertritt demnach nunmehr die rechtlichen Interessen u.a. folgender Rechteinhaber:

  • Herrn Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) und
  • die Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthisas Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek (Culcha Candela).

Es bleibt abzuwarten, wie die weiteren rechtlichen Schritte der Kanzlei Bindhardt & Lenz aussehen werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.