OLG Brandenburg: Entfallen oder Minderung der Unterhaltspflicht bei verfestigter Lebensgemeinschaft

Familie und Ehescheidung
18.04.2016264 Mal gelesen
(18.04.2016) Nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg vom 10.11.2015 (AZ: 10 UF 210/14) kann die Unterhaltspflicht entfallen oder gemindert werden, wenn der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen lebt.

Die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB mit der Folge der Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit setzt nicht zwingend voraus, dass der Unterhaltsberechtigte mit seinem neuen Partner in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Unter welchen Umständen auf ein eheähnliches Zusammenleben geschlossen werden kann, hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab.