Anspruch auf Begleitperson bei Exploration bei medizinischer oder psychologischer Begutachtung anlässlich eines familienrechtlichen Verfahrens

Familie und Ehescheidung
21.04.2015301 Mal gelesen
Sofern in einem familienrechtlichen Verfahren ein Beteiligter medizinisch oder psychologisch begutachtet werden soll, hat er einen Anspruch bei dem Gespräch mit dem Sachverständigen eine Begleitperson mitzunehmen.

Sofern in einem familienrechtlichen Verfahren ein Beteiligter medizinisch oder psychologisch begutachtet werden soll, hat er einen Anspruch bei dem Gespräch mit dem Sachverständigen eine Begleitperson mitzunehmen. Diese hat zwar weder ein Äußerungs- noch Beteiligungsrecht, stellt jedoch für den Beteiligten eine psychische Unterstützung dar. Ausschlaggebend ist dabei der Aspekt, dass der Beteiligte ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber abstrakt immer denkbaren Wahrnehmungsfehlern des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen.

(OLG Hamm Az. 14 UF 135/14, Beschluss vom 03.02.2015)