Aktuelle Entscheidung des BGH
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.07.2013 (XII ZB 298/12) festgestellt, dass Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes begründen können.
Für den berechtigten Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Erwerbsverhältnissen aufzukommen. Hierbei ist vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unterhaltsrelevanten Einkünfte generell ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen.
Lothar Böhm
Fachanwalt für Familienrecht, Düsseldorf