Kosten von Förderunterricht als Mehrbedarf

Familie und Ehescheidung
22.08.2013320 Mal gelesen
Aktuelle Entscheidung des BGH

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.07.2013 (XII ZB 298/12) festgestellt, dass Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf des Kindes begründen können.

 Für den berechtigten Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes haben grundsätzlich beide Elternteile anteilig nach ihren Erwerbsverhältnissen aufzukommen. Hierbei ist vor der Gegenüberstellung der beiderseitigen unterhaltsrelevanten Einkünfte generell ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen.

 

Lothar Böhm

Fachanwalt für Familienrecht, Düsseldorf

www.tondorfboehm.de