ACHTUNG - neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2008 !

Familie und Ehescheidung
18.12.20071396 Mal gelesen

Im Zuge der ab dem 01. Januar 2008 in Kraft tretenden Unterhaltsreform wurde die Düsseldorfer Unterhaltstabelle neu überarbeitet.

Die monatlichen Einkommensstufen des Unterhaltspflichtigen wurden neu gestaffelt (z.B. 1501 - 1900 € statt wie bisher 1500 - 1900 €)

Im Detail führt die neue Tabelle zu massiven Verschiebungen vor allem im unteren Einkommensbereich. Bisher war die unterste Einkommenstufe bis 1300 €. Nunmehr beträgt die unterste Einkommensgruppe bis 1500 €netto. Dafür muss dann für ein unter 6-jähriges Kind nur noch nach Abzug des hälftigen Kindergeldes 202 € statt wie bisher 204 € bzw. 219 €  gezahlt werden.

Die  Tabelle kann noch nicht beim OLG Hamm, aber beim www.olg-duesseldorf.nrw.de unter "service"  ausgedruckt werden.