Im Zuge der ab dem 01. Januar 2008 in Kraft tretenden Unterhaltsreform wurde die Düsseldorfer Unterhaltstabelle neu überarbeitet.
Die monatlichen Einkommensstufen des Unterhaltspflichtigen wurden neu gestaffelt (z.B. 1501 - 1900 € statt wie bisher 1500 - 1900 €)
Im Detail führt die neue Tabelle zu massiven Verschiebungen vor allem im unteren Einkommensbereich. Bisher war die unterste Einkommenstufe bis 1300 €. Nunmehr beträgt die unterste Einkommensgruppe bis 1500 €netto. Dafür muss dann für ein unter 6-jähriges Kind nur noch nach Abzug des hälftigen Kindergeldes 202 € statt wie bisher 204 € bzw. 219 € gezahlt werden.
Die Tabelle kann noch nicht beim OLG Hamm, aber beim www.olg-duesseldorf.nrw.de unter "service" ausgedruckt werden.