Sind Grabpflegekosten auch Bestattungskosten?

Sind Grabpflegekosten auch Bestattungskosten?
17.01.2013640 Mal gelesen
Immer mehr Gerichte entscheiden, dass die Kosten für die Grabpflege aus dem Nachlass zu eretzen sind.

Sind Grabpflegekosten  Bestattungskosten oder nicht? Die Antwort auf diese umstrittene Frage ist entscheidend, da Bestattungskosten vom Nachlass abgezogen werden können und so nicht einem einzelnen  Erben zur Last fallen.  Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht mit weiterem Schwerpunkt Erbrecht, aus Düsseldorf: "Der  gepflegte Zustand der Gräber wird auf öffentlichen Friedhöfen durch Satzungen geregelt. Aus dieser rechtlichen Verpflichtung folgern immer mehr Gerichte, dass die Grabpflegekosten aus dem Nachlass zu  ersetzen sind."

Als erstes Landgericht ist das Landgericht Heidelberg  dieser Einschätzung im vorliegenden Fall gefolgt: Eine Erblasserin hatte noch zu Lebzeiten einen Teil ihrer Kinder beauftragt, ihr Vermögen zu verwalten.  Eines der  Kinder regelte nach ihrem Tod die Bestattungsformalitäten, schloss zusätzlich einen Grabpflegevertrag ab und entnahm die Kosten aus dem Nachlass. Ein Miterbe weigerte sich,  zu bezahlen. Die Grabpflege hätte seiner Ansicht nach nicht eigenmächtig geregelt werden dürfen.

Demgegenüber sah das Gericht die Grabpflegekosten als Bestandteil der  Bestattungskosten - zumindest bis  zu dem Betrag von  10 300 Euro. Diese Summe darf ein Erbe für die übliche Grabpflegte als "Nachlassverbindlichkeit" pauschal abziehen. Da in diesem Fall eine Friedhofssatzung vorlag, sei, so das Gericht,  die rechtliche Pflicht zur Grabpflege unstrittig, ihre Kosten den Nachlassverbindlichkeiten zuzurechnen.

Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 31. Mai 2011 (AZ: 5 O 306/09)

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Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
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