Sind Grabpflegekosten Bestattungskosten oder nicht? Die Antwort auf diese umstrittene Frage ist entscheidend, da Bestattungskosten vom Nachlass abgezogen werden können und so nicht einem einzelnen Erben zur Last fallen. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht mit weiterem Schwerpunkt Erbrecht, aus Düsseldorf: "Der gepflegte Zustand der Gräber wird auf öffentlichen Friedhöfen durch Satzungen geregelt. Aus dieser rechtlichen Verpflichtung folgern immer mehr Gerichte, dass die Grabpflegekosten aus dem Nachlass zu ersetzen sind."
Als erstes Landgericht ist das Landgericht Heidelberg dieser Einschätzung im vorliegenden Fall gefolgt: Eine Erblasserin hatte noch zu Lebzeiten einen Teil ihrer Kinder beauftragt, ihr Vermögen zu verwalten. Eines der Kinder regelte nach ihrem Tod die Bestattungsformalitäten, schloss zusätzlich einen Grabpflegevertrag ab und entnahm die Kosten aus dem Nachlass. Ein Miterbe weigerte sich, zu bezahlen. Die Grabpflege hätte seiner Ansicht nach nicht eigenmächtig geregelt werden dürfen.
Demgegenüber sah das Gericht die Grabpflegekosten als Bestandteil der Bestattungskosten - zumindest bis zu dem Betrag von 10 300 Euro. Diese Summe darf ein Erbe für die übliche Grabpflegte als "Nachlassverbindlichkeit" pauschal abziehen. Da in diesem Fall eine Friedhofssatzung vorlag, sei, so das Gericht, die rechtliche Pflicht zur Grabpflege unstrittig, ihre Kosten den Nachlassverbindlichkeiten zuzurechnen.
Urteil des Landgerichts Heidelberg vom 31. Mai 2011 (AZ: 5 O 306/09)
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Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
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