Bearbeitungsgebühr für Darlehen bei Unternehmen unzulässig

27.07.2017112 Mal gelesen
Bundesgerichtshof bestätigt seine Rechtsprechung zur Unzulässigkeit von Bearbeitungsgebühren nun auch für Betriebsmittelkredite - Beträge können zurück gefordert werden

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in zwei Verfahren entschieden, dass die von den Banken vorformulierten Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen, die zwischen Kreditinstituten und Unternehmern geschlossen wurden, unwirksam sind.

Bei den angegriffenen Klauseln handelte es sich um sogenannte Preisnebenabreden, die der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Die Klauseln hielten dieser Inhaltskontrolle nicht stand. Die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen war.

Nachdem der BGH diese Rechtsprechung zu Bearbeitungsentgelten bereits für Verbraucher in der Vergangenheit manifestiert hat, legte er fest, dass Unternehmer in diesem Punkt nicht wenigerschutzwürdig sind, als Verbraucher.

(Urteile vom 4. Juli 2017, Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16).

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