Corona-Pandemie: Wir beantragen Überbrückungshilfe III für Sie
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Von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen erhalten deutlich verbesserte finanzielle Hilfen.
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Wir beantragen Überbrückungshilfe II für Sie: Frist endet am 31.03.21.
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Sind Ihre Umsätze wegen der Corona-Pandemie zurückgegangen, können Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe II durch uns stellen lassen. Achtung: Fristende!
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Corona-Pandemie: Wir beantragen Überbrückungshilfe II für Sie
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Wenn Ihre Umsätze im Zusammenhang mit der Pandemie zurückgegangen sind, können Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe II durch uns stellen lassen.
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Vollkasko muss auch bei vorübergehender Unaufmerksamkeit zahlen
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Ob Handy, Zigarettenanzünder oder Autoradio: Ein Kraftfahrer riskiert stets den Kaskoversicherungsschutz, wenn derlei Unaufmerksamkeiten zu Verkehrsunfällen führen. Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied am 25.04.2005 einen solchen Fall zu Gunsten des Versicherungskunden. Der war mit 50 km/h auf einer übersichtlichen Straße mit seinem PKW in eine Verkehrsinsel gerauscht und hatte anschließend angegeben, er sei vor dem Unfall durch die Bedienung des Radios abgelenkt gewesen.