
Arbeitsrecht Köln / Bonn: Betriebsrat hat Recht auf Smartphone
07.06.2017105 Mal gelesen
Welche Sachmittel und Technik der Betriebsrat für seine Arbeit verlangen kann, hängt vom Einzelfall ab – und auch davon, wie gut der Betriebsrat seinen Bedarf begründet.
Rechtsanwalt
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