Gefährliche Gratwanderung bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen.

Bauverordnung Immobilien
07.10.20061771 Mal gelesen

Hinweis auf das Urteil des BFH vom 7. Juni 2006, IX R 4/04.  

Verträge zwischen nahen Angehörigen, namentlich Eltern und minderjährigen Kindern, sind zivilrechtlich und auch steuerrechtlich für die verantwortlichen Eltern und deren Berater eine Herausforderung. Wer hier nicht klar und sauber trennt und das sorgfältig dokumentiert, kann schnell Schwierigkeiten bekommen. Solche Verträge sind idR auf lange Zeit angelegt, so dass oft Aufzeichnungen fehlen. Insbesondere die Finanzverwaltung hatte in der Vergangenheit die Anforderungen an die zivilrechtliche Wirksamkeit (aus der man nur zu gern die steuerliche Unanwendbarkeit ableitete) zudem nahezu auf die Spitze getrieben. Im hier entschiedenen Fall versucht der BFH die Anforderungen auf eine realistische Ebene zu bringen.  

Entscheidungstext unter http://www.bundesfinanzhof.de/www/index3.html zum Az. IX R 4/04 

Die Beachtung der zivilrechtlichen Formerfordernisse bei Vertragsabschluss und die Kriterien des Fremdvergleichs bilden lediglich Beweisanzeichen bei der im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu treffenden Entscheidung, ob die streitigen Aufwendungen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen oder dem nicht steuerbaren privaten Bereich zugehören.  

Die Entscheidung zeigt die Rechtsprechung des BFH zu dieser Problematik schön zusammengefasst mit zahlreichen Fundstellen auf. Sie wird zu gewisser Entspannung führen, sollte aber nicht zu Nachlässigkeit verleiten.