WEG - Kosten für Balkonsanierung

Bauverordnung Immobilien
06.10.20064526 Mal gelesen
Problem:
 
Ichhabe eine Penthousewohnung und soll trotzdem die Kosten für eine Balkonsanierung anden Wohnungen in unseremHaus mittragen. 

Antwort:

Bis auf den oberen Belag gehören Balkone zum Gemeinschaftseigentum. Instandsetzungsarbeiten daran müssen alle Wohnungseigentümer im Verhältnis der Miteigentumsanteile tragen, gleichgültig, ob ihre eigene Wohnungen über einen Balkon verfügen oder nicht. Eine generelle Änderung der Kostentragungsregelung kann nur im Wege der Änderung der Teilungserklärung erfolgen; für konkrete Einzelmaßnahmen kann u.U. ein Mehrheitsbeschluss ausreichen. Die alleinige Kostentragungsregelung für die Dachterrasse wäre aber ein guter Ansatzpunkt, die Notwendigkeit einer Änderung der Teilungserklärung zu begründen.