Einbau eines Fahrstuhls

Bauverordnung Immobilien
15.05.20091410 Mal gelesen

FRAGE: Wir beabsichtigen einen Antrag zum nachträglichen Einbau eines Personenaufzuges zu stellen. Benötigen wir dafür 100 % oder nur 75 % Zustimmung der Eigentümer?

ANTWORT: Der Einbau eines Fahrstuhls kann sowohl eine Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, als auch eine Erhöhung des Gebrauchswerts darstellen und zählt zu den privilegierten Modernisierungen, über die mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt wird, also durch ¾ aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile verkörpern.