Frist abgelaufen - trotzdem noch widerrufen?

Bauverordnung Immobilien
22.06.20161201 Mal gelesen
Gestern Abend knallten die Sektkorken. Nicht nur, weil die Deutsche Mannschaft mit dem 1:0 gegen Nord Irland ins Achtelfinale eingezogen ist, sondern weil mit dem Ablauf des 21.06.2016 für Banken und Sparkassen ein historisches Risiko zu Ende ging. Darlehensverträge, die in der zeit von 2002 bis zum 10.06.2010 abgeschlossen wurden und zu denen Banken oder Sparkassen über das recht zum Widerruf belehrt haben, ob nun richtig oder falsch, können nicht mehr widerrufen werden. Was ist aber mit Verträgen, zu denen keine Widerrufsbelehrung erfolgte?

Diese sind von der Ausschlussfrist ausgenommen und können auch nach Ablauf des 21.06.2016 widerrufen werden.

Kam das den vor, wird man sich Fragen? Ja - und zwar häufig. Regelmäßig immer dann, wenn der Darlehensnehmer nicht innerhalb der von der Bank gesetzten Angebotsfrist das Darlehensangebot angenommen hat. Dann nämlich ist die verspätete Darlehensangebotsannahme als neues Angebot des Darlehensnehmers an die Bank zu verstehen, welches diese entweder ausdrücklich oder schlüssig durch Auszahlung des Darlehens annimmt.

Ebenso regelmäßig haben es die Banken und Sparkassen dann versäumt, den Kunden erneut über sein Recht zum Widerruf zu belehren, wozu sie aber verpflichtet waren.

Mithin ist in diesen Fällen eine Widerrufsbelehrung unterblieben und diese Verträge können trotz Ablauf der Frist vom 21.06.2016 weiterhin widerrufen werden.

Häufig wurden Angebotsfristen bei Banken versäumt, die im Direktvertrieb tätig sind, also z.B. Ing DiBa, DSL, DKB, usw., aber auch bei Verträgen, die in Filialen besprochen wurden und die nach hause gesendet wurden, kam es oft vor, dass die Angebotsfrist nicht eingehalten wurde.

Übrigens für Darlehensverträge, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 21.06.2016 abgeschlossen wurden, gilt weiterhin ein "ewiges Widerrufsrecht", weshalb solche Verträge in vielen trotz Widerrufsbelehrung, und ohne sowieso, widerrufen werden können.

Wir haben bereits eine Vielzahl solcher Verträge überprüft, widerrufen und erfolgreich rückabgewickelt. Ob ggf. auch Ihr Vertrag noch widerrufen werden kann, prüfen wir im Rahmen einer Erstberatung zu einem Pauschalpreis von 119,- € inkl. Mehrwertsteuer.