Nicht erlaubte Vergrößerung der Terrasse

Bauverordnung Immobilien
11.12.20082183 Mal gelesen

FRAGE:   Ohne Zustimmung der Versammlung haben zwei Wohnungseigentümer ihre Terrassen verdoppelt und zwar mit hellgrauen Platten, obwohl die sonstigen Terrassen bei unserem Klinkerhaus in rot gehalten sind. Handelt es sich bei dieser Maßnahme um eine bauliche Veränderung, die zustimmungspflichtig gewesen wäre? Die Verwaltung meinte, dass beide Eigentümer im Bereich ihres Sondernutzungsrechtes gehandelt hätten.

ANTWORT:   im Beschluss vom 11.1.2006 hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden, dass die nicht nur geringfügige Vergrößerung einer Terrasse einen vermeidbaren Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer gemäß § 14 WEG darstellen und einen Beseitigungsanspruch auslösen kann. Schon allein die Möglichkeit einer intensiveren Nutzung des Sondernutzungsrechts kann eine solche Maßnahme von der vorherigen Zustimmung aller Wohnungseigentümer nach § 22 Absatz 1 WEG abhängig machen. Fehlt diese Zustimmung, kann ein Wohnungseigentümer Beseitigung bzw. Rückbau verlangen.