Eis- und Schneeräumung

Bauverordnung Immobilien
13.10.2008651 Mal gelesen
 

FRAGE:   Unsere Eigentümergemeinschaft hat seit jeher, die Schnee- und Eisbeseitigung sehr locker gehandhabt. Jeder, der mal Lust hatte, erledigte diese Arbeit. Es stellte sich aber raus, dass eine Familie sich fast gar nicht beteiligte. Daraufhin einigten wir uns, eine gemeinsame Versicherung, die eventuelle Schäden bei Nichteinhaltung der Pflichten reguliert, abzuschliessen. Auf Nachfrage bei meiner Haftpflichtvers. ergab sich, dass Schäden anderer bei meiner Pflichtverletzung abgedeckt seien, wenn ein Schnee- und Eisräumungsplan besteht. Auf einen solchen konnten wir uns aber in unserer Wohnanlage nicht einigen. Kann ich diesen Schnee-und Eisräumungsplan durchsetzen? Welche Versicherung tritt ein, wenn kein Plan besteht?

ANTWORT:   Ob die Wohnungseigentümer durch Beschluss zur tätigen Mithilfe bei der Schneeräumung des gemeinschaftlichen Eigentums oder öffentlicher Flächen herangezogen werden können, ist in der Rechtsprechung umstritten und wird eher abgelehnt. Einige Gerichte haben eine solche Verpflichtung innerhalb einer Hausordnung als ordnungsgemäß eingestuft. Kommt ein Räumplan nicht einvernehmlich zustande, sollte der Verwalter die Arbeiten auf Kosten der Gemeinschaft fremdvergeben.