Widerruf von Immobiliendarlehen lohnt sich weiterhin

Widerruf von Immobiliendarlehen lohnt sich weiterhin
21.07.2015368 Mal gelesen
Seit nunmehr über zwei Jahren beschäftigt das Thema Widerruf von Immobiliendarlehen Banken, deren Kunden und die Gerichte.

Beim Abschluss dieser Darlehensverträge wurden die Kunden von der Bank in vielen Fällen unzureichend über ihr Widerrufsrecht belehrt. Die Folge: Die Darlehensnehmer können ihren Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen und sich somit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung von ihrem laufenden Vertrag lösen. Dies eröffnet vielen Darlehensnehmern die Möglichkeit, durch eine Umschuldung von der momentanen Niedrigzinsphase zu profitieren.

Es ist noch nicht zu spät um tätig zu werden

Und obwohl bereits tausende von Bankkunden ihren Darlehensvertrag erfolgreich widerrufen haben, reißt der Strom der Anfragen bei Rechtsanwälten nicht ab. Es ist für Kreditnehmer also keinesfalls zu spät, um auch jetzt noch ihren Darlehensvertrag prüfen zu lassen und mit anwaltlicher Hilfe ihre Rechte gegenüber der Bank durchzusetzen. Ganz im Gegenteil: Mittlerweile gibt es eine Reihe von verbraucherfreundlichen Urteilen, in denen das jeweilige Gericht klarstellt, dass viele der von den Banken verwendeten Widerrufsbelehrungen unwirksam sind.

Viele Mandanten können also heute davon profitieren, dass es für ihren Fall bereits eine gerichtliche Entscheidung gibt, welche auf ihren Sachverhalt übertragbar ist. Falls auch Sie Ihren Darlehensvertrag nach November 2002 abgeschlossen haben, sollten Sie ihren Vertrag also unbedingt anwaltlich überprüfen lassen.

Eine erste Einschätzung kann dabei in der Regel kostengünstig im Rahmen einer Erstberatung erfolgen. Diese enthält überdies bereits eine Darstellung Ihrer weiteren Möglichkeiten, welche Ihnen Ihr Anwalt dann gerne im Detail erläutern wird.

Widerruf Immobilienkredit