Anleger, die vor Jahren Bausparverträge abgeschlossen haben, erhalten in letzter Zeit vermehrt Kündigungen von ihren Banken und Bausparkassen. Diese wollen sich in aller Regel von alten Zinsversprechen befreien, welche oft deutlich über dem aktuellen Zinsniveau liegen.
Betroffenen Verbrauchern wird oftmals die Auszahlung des Guthabens oder der Abschluss eines neuen Bausparvertrags mit deutlich schlechteren Konditionen angeboten. In einigen Fällen wird schlicht gedroht, der hohe Zinsbonus gehe verloren, wenn der Altvertrag nicht gekündigt werde.
Grundsätzlich sind zwei Fallkonstellationen bei Kündigungen von Bausparverträgen zu unterscheiden:
1. Das angesparte Guthaben hat die Bausparsumme erreicht. Der Vertragszweck ist mit Ansparung der Bausparsumme erfüllt. Sobald das angesparte Guthaben die Höhe der Bausparsumme übersteigt, ist die Kündigung eines Bausparvertrages mit dreimonatiger Kündigungsfrist nach allgemeiner Auffassung zulässig.
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