Baugenossenschafte gründen – Lohnt sich das?

Baugenossenschafte gründen – Lohnt sich das?
12.01.2015282 Mal gelesen
Baugenossenschaften können einige Vorteile bieten. So kann man beispielsweise unkündbar zu kleinen Preisen wohnen. In Zeiten immer weiter steigender Mieten bei sinkenden Zinserträgen scheinen Baugenossenschaften eine attraktive Geldanlage zu sein. Doch wie funktioniert so eine Baugenossenschaft?

Erste Baugenossenschaften entstanden im 19. Jahrhundert und waren auf die Schaffung gemeinnützigen und verlässlichen Wohnraums ausgerichtet. Zurzeit gibt es deutschlandweit etwa 2.000 Baugenossenschaften mit insgesamt mehr als 2 Millionen Wohnungen.

Rechtsanwalt Cäsar-Preller erklärt, wie eine Baugenossenschaft funktioniert: Die Mitglieder erwerben jeweils Anteile an einer Genossenschaft. So bieten Sie, ähnlich der Funktion eines Aktionärs Eigenkapital für die Genossenschaft. Die Genossen werden an der Baugenossenschaft in der Weise beteiligt, dass sie jährlich eine Dividende auf das Guthaben der Genossenschaft, welche regelmäßig 4 % beträgt, erhalten. Teilweise werden aber sogar bis zu 6 % erreicht, so Cäsar-Preller. Ferner besteht seitens der Genossen gegenüber der Genossenschaft ein Anspruch auf Vergabe einer Wohnung zu den jeweils gültigen Vergabebedingungen, wofür sie eine Nutzungsgebühr zahlen müssen, welche im Regelfall erheblich günstiger ist als eine Miete für eine vergleichbare Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt. Die Genossen haben somit quasi ein Dauernutzungsrecht an der jeweiligen Wohnung, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nicht möglich. Somit erwirbt ein Genosse fast ein Eigenheim. Sofern man eine Baugenossenschaft nur als Geldanlage nutzen möchte, muss man keine Wohnung nutzen, so Cäsar-Preller.

Den Vorteilen stehen laut Rechtsanwalt Cäsar-Preller aber auch Nachteile gegenüber. Man muss beachten, dass es sich auch bei einer Baugenossenschaft immer noch um eine unternehmerische Beteiligung handelt und man auch das Risiko trägt, im Falle einer Pleite der Baugenossenschaft sein gesamtes investiertes Kapital zu verlieren, im Extremfall kann es für den Genossen sogar noch zu einer Nachschusspflicht kommen; der Genosse haftet somit auch für Schulden der Genossenschaft. Rechtsanwalt Cäsar-Preller rät aus diesem Grund, unbedingt einen Blick in die Satzung und den Geschäftsbericht der Baugenossenschaft zu werfen und man sollte darauf achten, dass die Nachschusspflicht ausgeschlossen ist. Ferner kann es bei einem Austritt aus der Genossenschaft auch recht lange dauern, bis man sein investiertes Geld zurückerhält, die Wartezeit kann bis zu 5 Jahre in Anspruch nehmen.


Mehr Informationen zu aktuellen Rechtsthemen finden Sie täglich auf:

www.caesar-preller.de