Nachbarschaftsstreitigkeiten - Rechtsanwalt Linke gibt Auskunft im Berliner Rundfunk 91,4 bei Koschwitz am Morgen

Bauverordnung Immobilien
13.06.2008532 Mal gelesen

Berlin, den 13.06.2008: In der beliebten Morgensendung bei Thomas Koschwitz gab Rechtsanwalt Olaf Linke am 10.06.2008 Auskunft zum Thema "Die lieben Nachbarn". Anlass war die Fußball-Europameisterschaft. Dabei kann es vorkommen, dass es bei den fußballbegeisterten Nachbarn schon mal etwas lauter wird. Koschwitz interessierte, was man sich als Nachbar gefallen lassen müsse und wie weit überhaupt Nachbarschaftsstreitigkeiten gehen können.

Ist es richtig, dass man zur Fußball-EM auch nach 22.00 Uhr Lärm machen darf?
Nein, das ist falsch. Es gibt kein Recht auf Lärm, auch nicht zu besonderen persönlichen, gesellschaftlichen oder sportlichen Ereignissen. Für das Nachbarschaftsverhältnis gilt der juristische Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Viele Orte haben Ruhezeiten mittags zwischen 12 und 14 Uhr sowie nachts zwischen 22 und 6 Uhr festgelegt.
Im Streitfall kommt es aber letztlich auf die jeweiligen konkreten Umstände an. So müssen auch die Nachbarn bei einem Großereignis wie der Fußball-EM im Zweifel mehr Lärm dulden als im "normalen" Alltag. Aber auch hier gibt es natürlich Grenzen. Und wenn diese überschritten werden, dann drohen schlimmsten Falles Geldbußen bis zu 5.000 Euro.
 
Ist es richtig, dass man auf der Terrasse bzw. auf dem Balkon genau 10 mal im Jahr grillen darf?
Nein, auch das ist falsch. Es gibt keine allgemeine Regelung, wie oft gegrillt werden darf. Sie können so oft und so lange grillen, so lange Sie ihre Nachbarn nicht beeinträchtigen. Sollten Sie also z.B. schon beim ersten Mal so viel Qualm und "Gestank" verursachen, dass die Nachbarn in ihrem Wohlbefinden erheblich gestört werden, dann war's das. Es gibt aber auch Urteile, die besagen, dass unabhängig von der konkreten Grillbelästigung drei mal jeweils zwei Stunden Grillen im Jahr oder sechs Stunden insgesamt gerade noch zulässig sind.
 
Welches sind die häufigsten Nachbarschaftsstreitigkeiten und wie kann man sie lösen?
Meine Erfahrung besagt, dass es beinah nichts gibt, worüber sich Nachbarn nicht streiten. Das fängt bei der Gestaltung des Gartenzaunes an, geht über die Höhe der Hecke, den bellenden Hund, das Laub vom Nachbarn bis zum Gartenzwerg, der mit heruntergelassener Hose in Richtung des Nachbarn aufgestellt wird.
Man sollte zunächst immer das Gespräch mit dem Nachbarn suchen, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Denn nichts ist auf die Dauer belastender, wenn einem schon der Anblick des Nachbarn die gute Laune verdirbt oder sich gar der Nachbarschaftsstreit in der Weise nach oben "schaukelt", dass man sich gegenseitig im "Pingpong-Verfahren" ärgert. Doch leider sind die Wenigsten in der Lage, ihren Streit selbst zu lösen. Meist sind die Fronten ganz schnell derart verhärtet, dass die Polizei gerufen wird, um die akute Störung zu unterbinden. Viele Nachbarschaftsstreitigkeiten enden aber auch mit einer Klage vor Gericht. Was der eine oder andere vielleicht nicht weiß, es gibt in vielen Orten ehrenamtliche Schiedsmänner und - frauen, die sich solchen Streitigkeiten annehmen. Der Versuch einer Schlichtung ist immer zu empfehlen, da auf diese Weise schnell und kostengünstig der Streit beigelegt werden kann.
 
Wann macht die Beauftragung eines Anwalts Sinn?
Wenn keine Einigung möglich ist, dann sollte man einen Anwalt bemühen. Wir vertreten seit Jahren Mandanten in nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Scheitern die Bemühungen, den Streit einvernehmlich zu beenden, gehen wir im Interesse unserer Mandanten kompromisslos zur Sache.