Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG - Rückzahlung von Geldern verzögert sich

Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG  - Rückzahlung von Geldern verzögert sich
22.03.2014421 Mal gelesen
Die Hansa-Bavaria-Wohnungsbaugenossenschaft eG steht bei den Mitgliedern in der Kritik. Nach jahrelangem Einzahlen stellt sich in diversen Fällen heraus, dass nach Kündigung der betroffenen Anleger ihr Geld nicht zurückerhalten.

Die Anleger der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG warten trotz Kündigung ihres Vertrages weiterhin auf die Rückzahlung ihrer investierten Gelder. Wann ist mit einer Auszahlung zu rechnen? Die vermehrten Anfragen besorgter Hans-Bavaria Anleger lassen nun auch die Rechtsanwälte der Verbraucherschutzkanzlei Dr. Schulte und Partner aufhorchen.

Zitat aus der Internetseite www.hansa-bavaria.de :

"Herzlich Willkomen bei der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG

Unser Ziel ist eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung unserer Mitglieder inbesondere die Verschaffung von preiswertem Wohnraum zum Erwerb von Wohneigentum."

Die Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG aus dem hessischen Rödermark wurde im Jahr 2001 gegründet. Neben der genossenschaftlichen Förderung zur Verschaffung von Wohnraum besteht der Zweck der Mitgliedschaft auch in einer Kapitalanlage Anleger bei der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG. "Mit minimalem Einsatz von 400,00 Euro ist man dabei." Die Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG wirbt dabei insbesondere mit der Gewährung von vermögenswirksamen Leistungen und mit der Zahlung von  Wohnungsbauprämien für die Mitglieder, welche sich dem Konzept der Hansa-Bavaria anschließen. Vermögensbildung und finanzielle Vorsorge sind dabei die Themen, die auf der Internetseite der Hansa-Bavaria hervorgehoben werden. Das Genossenschaftssparen sei wesentlich lukrativer, als das normale Bausparen. So wäre bei einer Einzahlung von 480,00 Euro p. a. eine jährliche staatliche Förderung von 87,10 Euro möglich.

Hört sich scheinbar einfach an - Wer macht mit bei der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG?

Dieses Angebot sprach den durchschnittlichen Arbeitnehmer an und bewog viele Familien, sich mit  einem oder gleich mehreren Anteile an der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG zu beteiligen, um damit für die Altersvorsorge vorzusorgen.

Schöne Versprechungen und Beispielberechnungen helfen jedoch nicht, wenn sie tatsächlich nicht umgesetzt werden. So mehren sich verärgerte und verunsicherte Stimmen von betroffenen Anlegern der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG bei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, welche die über Jahre hinweg investierten Gelder trotz Kündigung nicht zurückerhalten haben.

Nach der Satzung der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG ist eine ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft mit einer Frist von fünf Jahren zum Jahresende möglich. Die Hansa-Bavaria hat eine Auseinandersetzungsbilanz auf Grundlage des Jahresabschlusses zu errechnen und ein sich ergebendes Auseinandersetzungsguthaben innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres an das ausscheidende Mitglied auszuzahlen. Gleiches ist auch im Genossenschaftsgesetz geregelt. Allerdings warten viele Anleger und ihre Familien schon deutlich länger als die vorgeschriebenen 6 Monate auf ihr Geld und fürchten nun um ihre Geldanlagen die für die Altersvorsorge gedacht waren.

Vertröstungstaktik von Seiten der Hansa-Bavaria, trotz ordentlicher Kündigung?

Rechtsanwalt Christian Schulter, Genossenschaftsrechtsexperte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner mbB in Berlin hierzu:"Sind die Sorgen berechtigt, die uns vermehrt durch Anfragen besorgter Mitglieder der Hansa-Bavaria Wohnungsbaugenossenschaft eG erreichen? Die Anleger fürchten um ihr Geld, dass trotz Kündigung ihre Gelder nicht zurückerstattet werden, von Vertröstungstaktik wird berichtet. Den Mitgliedern, die ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, steht jedoch die gesetzliche Regelung beiseite, das investierte Geld zurückzuerhalten. Von diesem Recht sollten die Mitglieder Gebrauch machen und ggf. anwaltlich durchsetzen."

Aber auch Mitgliedern, die ihre Beteiligung bislang nicht gekündigt haben, ist zu raten, ihren Vertrag rechtlich durch einen erfahrenen Genossenschaftsrechtsanwalt überprüfen zu lassen, um Problemen und Verlusten vorzugreifen. Insbesondere ist zu prüfen, ob auch nach Jahren noch der Beitritt zur Hansa-Bavaria zu widerrufen ist.

In der Vergangenheit hat sich oftmals gezeigt, dass unter dem Deckmantel einer soliden genossenschaftlichen Beteiligung eigentlich ein Kapitalanlagemodell steckt. In nicht wenigen Fällen hat dies die Anleger ihr investiertes Geld gekostet. Für Rückfragen stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte gerne unter 030-715 206 70 oder kontakt@dr-schulte.de zur Verfügung.

 

V.i.S.d.P.:

Kim Oliver KlevenhagenRechtsanwalt - Associate

Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner mbB Rechtsanwälte unter 030-715 206 70