Der Baulärm vom Nachbar muss in Kauf genommen werden

Der Baulärm vom Nachbar muss in Kauf genommen werden
01.02.2013439 Mal gelesen
Sägen, Bohren, Hämmern, Baulärm vom Nachbargrundstück muss grundsätzlich in Kauf genommen werden, dies geht aus einem Urteil hervor, wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller berichtet. Die Miete zu kürzen, ist nicht zulässig.

Sägen, Bohren, Hämmern, Baulärm vom Nachbargrundstück muss grundsätzlich in Kauf genommen werden, dies geht aus einem Urteil hervor, wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller berichtet. Die Miete zu kürzen, ist nicht zulässig.

Baulärm auf einem Nachbargrundstück rechtfertigt keine Kürzung der Miete. Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn das Mietobjekt selbst mangelhaft ist. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (Aktenzeichen: 1 U 68/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins mitteilte.

In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mieter über die Sanierungsarbeiten an dem Turm der benachbarten Kirche beschwert. Er kürzte seine Mietzahlungen erheblich und begründete dies mit den Beeinträchtigungen durch die Bauarbeiten.

Das Oberlandesgericht entschied allerdings, dass die Miete in einem solchen Fall nicht gekürzt werden darf, da das Mietobjekt an sich nicht mangelhaft ist. Außerdem wird der Kirchturm nicht auf Dauer repariert, denn die Baustelle wird in absehbarer Zeit fertig gestellt werden. Die Miete kann nur gemindert werden, wenn die Tauglichkeit des Mietobjekts stark beeinträchtigt wird, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

 

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