WLAN – Haftungsfalle unterschätzt, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Bauverordnung Immobilien
27.07.2007 1177 Mal gelesen

Wie unlängst das Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 22.02.2007, AZ.: 2-3 O 771/06, entschied, haftet ein Anschlussinhaber selbst, wenn er Dritten die Möglichkeit durch eine ungeschützte WLanverbindung zum Download urheberrechtlich geschützter Werke einräumt.
Er muss, will er eine eigene Haftung vermeiden, geeignete Maßnahmen zum Schutz seines Netzwerkes ergreifen.
Als ungeeignet erachteten hierbei die angerufenen Richter das bloße Ausschalten des Computers.
Privatanwender sollten prüfen, ob eine Kabelverbindung nicht doch die bessere Wahl ist. Ansonsten unbedingt die Verschlüsselungsmöglichkeiten ausnutzen!
Auch sollte wohl überlegt sein, ob man die Zugangsdaten an Dritte, z.B. Nachbarn oder Freunde weitergibt.

www.anwaelte-giessen.de