Die Bonitätsauskunft

Bauverordnung Immobilien
03.04.2012290 Mal gelesen
hilfreiches (Vertrags) Werkzeug

Bonitätsauskunft über (potentielle) Vertragspartner

 

Jeder hat es schon erlebt, dass sich nach ordnungsgemäßer Dienstleistung, Warenlieferung oder im Rahmen eines bestehenden Mietverhältnisses herausstellt, dass der andere Vertragspartner sich in schwierigen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen befindet. Oft ist man zu diesem Zeitpunkt schon mit eigenen Leistungen in Vorleistung getreten und fürchtet nun zu Recht um eine Realisierung der eigenen Forderungen.

 

Wenn sich dann auch noch herausstellt, dass die finanziellen Schwierigkeiten schon bei Vertragsschluss absehbar waren, ist das besonders ärgerlich.

Das Risiko eines Forderungsausfalles lässt sich durch eine vorherige Bonitätsauskunft erheblich minimieren.

Hierbei kann ich auf gute Erfahrungen mit den Produkten Bürgel Konsumentenauskunft (Auskünfte über Verbraucher) und die Bürgel Firmenauskunft zurückgreifen und diese auch für vertretbare Kosten anbieten. In beiden Fällen werden verschiedene öffentlich zugängliche Quellen und Daten von Inkassounternehmen abgefragt, wobei man ein berechtigtes rechtliches Interesse darlegt.

 

Konsumentenauskunft 10,00 € zuzüglich MwSt.

Firmenauskunft 50,00 € zuzüglich MwSt.

 

Natürlich ist eine positive Auskunft keine Garantie für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung der anderen Seite. Meine Mandanten konnten in der Praxis aber schon mehrfach durch eine Auskunft vor Vertragsschluss das eine oder andere Problem vermeiden.