Einbau von Treppenlift

Bauverordnung Immobilien
25.05.20071547 Mal gelesen

FRAGE:   Mit dem Einverständnis aller weiteren Mieter möchte ich mir auf eigene Kosten einen Treppenlift in den 3. Stock einbauen lassen, da ich Arthrose in den Knien habe. Mein Vermieter (Baugenossenschaft) verweigert mir den Einbau. Gibt es eine Möglichkeit trotzdem die Genehmigung zu erhalten?

ANTWORT:   Der Vermieter muss den Einbau des Treppenlifts dulden und die Zustimmung zum Einbau erteilen, wenn der Mieter daran ein berechtigtes Interesse hat. Verweigern kann der Vermieter die Zustimmung nur, wenn sein Interesse am Erhalt des unveränderten Treppenhauses das Interesse des Mieters überwiegt und trägt dafür die Beweislast, § 554a BGB.