Der Verwalter ist verpflichtet, gefasste Beschlüsse einer Wohungseigentümergemeinschaft umzusetzen

Der Verwalter ist verpflichtet, gefasste Beschlüsse einer Wohungseigentümergemeinschaft umzusetzen
24.08.2011948 Mal gelesen
Wie zwingt man einen WEG-Verwalter dazu, Versammlungsbeschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen?

Nach § 27 Absatz 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter zur Durchführung der Beschlüsse verpflichtet, und zwar ohne zeitliche Verzögerung innerhalb angemessener Frist. Ist bereits eine Fristsetzung durch Mahnung erfolgt, befindet sich der Verwalter in Verzug. Entsteht dadurch ein Schaden, ist der Verwalter zu dessen Ersatz verpflichtet. Überdies kann in seinem Untätigbleiben in wichtiger Grund für eine außerordentliche Abberufung und Kündigung des Verwaltervertrages liegen, was zeitnah umgesetzt werden sollte.