Ersatz für Wasserschaden

Bauverordnung Immobilien
27.02.20072375 Mal gelesen

FRAGE: In meiner Wohnung ist es zu einem Wasserschaden gekommen, wie sich nun bei Reparaturarbeiten herausstellte durch Baumängel. Ich habe die Rechnung daher unter Hinweis auf die festgestellten Ursachen an die Hausveraltung geschickt, mit dem Bitte, den Schaden über die Gebäudeversicherung erstatten zu lassen. Die Verwaltung teilt mir nun mit, dass ich den Schaden selbst zu tragen hätte, da die für die Arbeiten zuständige Baufirma nicht mehr existiere. Welche Rechte kann ich geltend machen ?

ANTWORT:Die Auflösung der Baufirma hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüchen nicht mehr durchgesetzt werden könne, hat aber mit dem Anspruch gegen die eigene Wohngebäudeversicherung nichts zu tun. Diese springt ein bei Leistungswasserschäden, Rohrbruch, Frost, Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel.