Pflicht zur Treppenhausreinigung ?

Bauverordnung Immobilien
19.02.20073181 Mal gelesen
FRAGE: In unserer Sechs-Parteien-Wohnanlage wird zurzeit noch die Treppenhausreinigung nach Plan von den Eigentümern selbst vorgenommen. Ein Eigentümer kommt dieser Verpflichtung bislang aber immer nur ungenügend nach, weshalb wir erwägen, eine Reinigungsfirma zu beauftragen. Dagegen sträubt sich der eine Eigentümer nun. Wie sieht die Rechtslage aus?
 
ANTWORT: In der Rechtsprechung ist umstritten, ob Miteigentümer zur tätigen Mithilfe etwa bei der Treppenhausreinigung herangezogen werden können. Die meisten Gerichte lehnen das ab. Regelungen über die Treppenhausreinigung durch ein Reinigungsunternehmen können jedoch in einer Versammlung mehrheitlich beschlossen werden, sodass es auf eine einzige Gegenstimme nicht ankommt.