Der Austausch alter Mauern durch moderne Leichtmetallgeländer ist keine bauliche Veränderung, sondern eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme, welche sich nicht auf die Wiederherstellung des früheren Zustandes beschränkt.
Hierfür genügt eine bloße Stimmenmehrheit der Wohnungseigentümer.
Beschl. v. 14.11.2005 OLG München