Zahlt der Hausverwalter Zahlungen eines Eigentümers nicht auf das Konto der Gemeinschaft sondern auf sein eigenes Konto ein, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft die Folgen solidarisch tragen.
Die Verwirklichung des Traums von der eigenen Immobilie scheint zum Greifen nah für das junge Ehepaar T. aus Berlin. Sie haben sich sogar die Wunschimmobilie beim Makler gegen Gebühr reserviert. Weil die Finanzierung im letzten Moment doch nicht klappt, kann das junge Paar nicht kaufen. Verzweifelt bitten Sie den Makler um Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Dieser weigert sich. Zu Recht?
Der Geschädigte muss grundsätzlich beweisen, dass der Grundstückseigentümer seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und dies ursächlich für den entstandenen Schaden war.