Folgen des untreuen Verwalters

Bauverordnung Immobilien
23.10.20061076 Mal gelesen

Zahlt der Hausverwalter Zahlungen eines Eigentümers nicht auf das Konto der Gemeinschaft sondern auf sein eigenes Konto ein, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft die Folgen solidarisch tragen.

Beschl. v. 26.01.2006 AG München