Folgen des untreuen Verwalters

Bauverordnung Immobilien
23.10.2006 1080 Mal gelesen

Zahlt der Hausverwalter Zahlungen eines Eigentümers nicht auf das Konto der Gemeinschaft sondern auf sein eigenes Konto ein, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft die Folgen solidarisch tragen.

Beschl. v. 26.01.2006 AG München