Wasserschaden durch Wintergarten

Bauverordnung Immobilien
18.10.20061478 Mal gelesen

Wer als Wohnungseigentümer einen Wintergarten anbaut, muss die Folgekosten für eventuelle Wasserschäden bei den anderen Hausbewohnern selbst tragen, auch wenn die Eigentümerversammlung den Anbau gestattet hat.

Urt. v. 04.11.2005 OLG Düsseldorf