Wer als Wohnungseigentümer einen Wintergarten anbaut, muss die Folgekosten für eventuelle Wasserschäden bei den anderen Hausbewohnern selbst tragen, auch wenn die Eigentümerversammlung den Anbau gestattet hat.
Urt. v. 04.11.2005 OLG Düsseldorf
Wer als Wohnungseigentümer einen Wintergarten anbaut, muss die Folgekosten für eventuelle Wasserschäden bei den anderen Hausbewohnern selbst tragen, auch wenn die Eigentümerversammlung den Anbau gestattet hat.
Urt. v. 04.11.2005 OLG Düsseldorf