Betrug bei der Sparkasse: Einblicke und rechtliche Schritte
Kontenbetrug durch nicht autorisierte Transaktionen
Die Bedrohung durch Phishing, eine immer ausgeklügeltere Betrugsmethode, wächst stetig und gefährdet die finanzielle Sicherheit vieler Bankkunden. In diesem Beitrag schildern wir einen Fall aus unserer Kanzlei, der die Methoden der Täter, unser rechtliches Vorgehen und die gerichtliche Entscheidung detailliert darstellt.
Disclaimer: Die Begriffe Sparkasse und Betrug im gleichen Satz deuten lediglich darauf hin, dass der von uns geschilderte Fall Konten bei der Sparkasse betrifft, nicht jedoch, dass die Sparkasse betrügerisch handelte.
Was versteht man unter Phishing?
Phishing ist ein Betrugsansatz, bei dem Kriminelle durch vorgetäuschte Identitäten versuchen, sensible Informationen wie Benutzernamen, Passwörter und Kreditkartendaten zu erlangen. Laut dem Bundeslagebild Cybercrime 2023 des Bundeskriminalamts (BKA) wurden im Jahr 2023 in Deutschland 136.865 Cybercrime-Fälle registriert.
Phishing zählt zu den häufigsten Methoden, um diese Daten zu stehlen. Im Jahr 2023 nahm die Zahl der Phishing-Angriffe zu, wobei Kriminelle zunehmend Künstliche Intelligenz (KI) einsetzten, um ihre Angriffe zu verfeinern und persönlicher zu gestalten. Oft werden emotionale oder zeitkritische Inhalte verwendet, um Druck auf die Opfer auszuüben und sie zur Preisgabe ihrer Daten zu verleiten. Der finanzielle Schaden durch Cybercrime in Deutschland betrug im Jahr 2023 etwa 203 Millionen Euro.
Ein bemerkenswerter Trend aus dem Bundeslagebild Cybercrime 2023 ist die zunehmende Bedeutung von KI. Diese Technologie wird immer häufiger eingesetzt, um Phishing-Mails besser zu personalisieren und sprachliche Fehler zu vermeiden. Durch den Einsatz von KI können Phishing-Kampagnen automatisiert erstellt und verbreitet werden, was sie effizienter und schwerer erkennbar macht.
Unser Fall bei der Sparkasse: Betrug durch nicht autorisierte Transaktionen
Am 07. Dezember 2022 erhielt unser Mandant einen Anruf von einer Mobilnummer. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter der Sparkasse aus und konnte den Namen und die E-Mail-Adresse unseres Mandanten korrekt nennen. Er erklärte, dass aufgrund technischer Anpassungen und eines hohen betrügerischen Aufkommens Systemumstellungen über die S-pushTAN App vorgenommen werden müssten. Unser Mandant wurde aufgefordert, den Auftrag zur Systemanpassung in der App zu bestätigen. Da alles vertraut aussah, zog unser Mandant den Pfeil in der App herüber, um die vermeintliche Systemanpassung freizugeben.
Am 12. Dezember 2022 stellte unser Mandant beim Öffnen der Onlinebanking-App fest, dass nicht autorisierte Transaktionen in Höhe von insgesamt 4.552,62 € getätigt worden waren. Das Konto, das zuvor im Plus war, rutschte stark ins Minus. Die Täter hatten über eine bei Apple Pay registrierte Debitkarte, die unser Mandant nicht besaß, das Geld abgehoben. Unser Mandant veranlasste sofort die Sperrung des Kontos und erstattete Anzeige bei der Polizei.
Unser rechtliches Vorgehen
Nachdem die Sparkasse eine Rückerstattung ohne Begründung abgelehnt hatte, verfassten wir ein außergerichtliches Schreiben. Wir forderten die Rückerstattung der abgebuchten Beträge unter Berufung auf folgende Rechtsgrundlagen:
- § 675u S. 2 Hs. 2 BGB: Verpflichtung des Zahlungsdienstleisters zur Rückerstattung nicht autorisierter Zahlungen.
- § 675w BGB: Die Beweislast der Autorisierung liegt bei der Bank.
- BGH-Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14: Kein Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit.
Die Sparkasse bat um eine Fristverlängerung zur Prüfung des Falles und wies darauf hin, dass unser Mandant durch die Eingabe sensibler Daten grob fahrlässig gehandelt habe, was eine Rückerstattung ausschließe. Ein weiteres Schreiben unsererseits mit der Drohung einer Klage blieb erfolglos.
Am 10. März 2023 reichten wir Klage ein. Es folgten mehrere Monate des Schriftwechsels zwischen uns, der Sparkasse und dem Gericht. Schließlich bot die Sparkasse einen Vergleich von etwa 50 % der Summe an, welchen unser Mandant nicht annahm. Die Forderung nach einer Erhöhung auf 75 % wurde abgelehnt.
Entscheidung des Gerichts und Ausblick
Mitte November 2023 entschied das Gericht zugunsten unseres Mandanten. Die Sparkasse wurde verpflichtet, die vollständige Rückerstattung zu leisten, da sie die Beweislast für die Autorisierung der Transaktionen nicht erbringen konnte. Die Argumentation der groben Fahrlässigkeit wurde verworfen, da das BGH-Urteil vom 26. Januar 2016 zeigte, dass eine solche Annahme nicht gerechtfertigt war.
Handlungsempfehlung
Dieser Fall verdeutlicht, dass Opfer von Phishing-Angriffen ihre Rechte kennen und verteidigen sollten. Bei nicht autorisierten Transaktionen und Kontenbetrug ist es ratsam, rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Bankangelegenheiten zu konsultieren, um die Bankhaftung durchzusetzen und sich gegen unberechtigte Forderungen und Ablehnungen der Banken zur Wehr zu setzen.
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Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen!
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