Wie Spieler Online-Casino-Verluste zurückverlangen können von Banken

So können Online Casino Verluste zurückgeholt werden - Rechtsanwalt Kaufmann
16.06.2021223 Mal gelesen
Viele Spieler machen durch Online-Casinos Verluste. Diese können sie von den Betreibern zurückfordern. Auch Banken müssen das Geld ggf. zurückzahlen.

Hinsichtlich der zunehmenden Anzahl an Urteilen zugunsten der Spieler von Online-Casinos, stellen sich immer mehr Nutzer, die durch solche Spiele Verluste gemacht haben die Frage, ob und vor allem von wem sie die Rückzahlung der Verluste verlangen können. 

Online-Casinos - illegal, aber geduldet 

Zum einen regelt § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags das Verbot von Online-Glücksspielen. Zum anderen ist dieses Verbot in § 284 StGB geregelt. Es gilt, mit der Ausnahme von Schleswig-Holstein, bundesweit. In den anderen Bundesländern müssen Online-Glücksspiele für ihre Legalität von den zuständigen Behörden genehmigt werden. 

Auch wenn die Online-Glücksspiele nicht legal sind, werden sie noch sehr oft von den Behörden geduldet. Dies hat zur Folge, dass viele Spieler durch die illegalen Casinos große Geldmengen verlieren. Dieses kann allerdings in vielen Fällen zurückgefordert werden. Anspruchsgegner können hierbei einerseits die Banken, und zum anderen die Betreiber sein. Nach § 812 II 1 Alt. 1 BGB ist, wer durch die Leistung eines anderen etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ihm zur Herausgabe verpflichtet.

Verluste von den Betreibern zurückfordern

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts in Gießen legt dar, dass die Spieler wegen der Illegalität der Online-Casinos ihre verlorenen Einsätze von den Betreiberinnen und Betreibern zurückzufordern können. In dem vorliegenden Fall gelang es dem Spieler wegen eines fehlenden Rechtsgrundes, seine Verluste zurückzubekommen. Der zwischen dem Betreiber und dem Spieler geschlossene Vertrag sei nämlich wegen des Verbots von Online-Glücksspielen aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags nichtig. Glücksspiel-Lizenzen, die im Ausland erworben wurden, sowie das behördliche Dulden rechtfertigen die Betreiber nicht. Zudem verstoße das bundesweite Verbot nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit für Unternehmen. 

Auch Banken können die Verluste zurückzahlen

Nicht selten ist die Inanspruchnahme der Betreiberinnen und Betreiber der Online-Casinos mit vielen Schwierigkeiten verbunden. Grund dafür ist ihr Auslandsaufenthalt. Doch verlieren Sie in dieser Situation nicht die Hoffnung, denn auch die Banken und Zahlungsdienstleister, über die die Zahlungsaufträge erfolgten, können in Anspruch genommen werden. Der fehlende Rechtsgrund wäre in dem Fall die Nichtigkeit der Einzelzahlungsverträge gemäß § 675f Abs. 1 BGB und der Zahlungsaufträge nach § 675f Abs. 4 S. 2 BGB infolge eines Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz, vorliegend § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV. Dies wird unter anderem durch das Urteil des Landgerichts Ulm bestätigt.

Brauchen Sie Hilfe beim Rückzahlungsanspruch gegen die Betreiber oder die Banken?

Haben auch Sie große Verluste durch Online-Casinos erlitten und stellen sich nun die Frage, ob und gegen wen Sie Ansprüche geltend machen können? Falls dies der Fall ist, sollten Sie auf die Hilfe eines qualifizierten Rechtsanwalts nicht verzichten. Herr Rechtsanwalt Kaufmann prüft gerne Ihren Fall und zeigt Ihnen all Ihre Möglichkeiten. Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Nachricht. Wir helfen gerne weiter. 

Quellen