Widerruf Autokredit OLG Frankfurt: EuGH Urteil greift

Rechtsanwalt Simon Bender
22.10.2020189 Mal gelesen
MCE Bank muss nach Autoverkauf zusätzlich 7.500 EUR zahlen

In einer für viele Widerrufsverfahren von Autokrediten richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Aktenzeichen 10 U 188/19 (HIER abrufbar im Volltext - nicht rechtskräftig) entschieden, dass bei einer Änderung am gesetzlichen Muster der vom EuGH (Az.: C-66/19) bestätigte Fehler, der sogenannte "Kaskadenverweis", dazu führt, dass der Autokreditvertrag auch nach langer Zeit noch widerrufbar ist.

Bei dem konkreten Fall ging es um die Finanzierung für einen Mitsubishi im September 2015. Der Kläger hatte sein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Urteils bereits verkauft. Auch mit Anrechnung von Wertersatz unter anderem basierend auf Marktpreisentwicklung bekommt der Kläger nach dem Verkauf des Fahrzeuges und nach Tilgung des Kredits noch EUR 7.500,00 Euro von der Bank. Damit hat sich das Widerrufsverfahren gelohnt.

Kein Rechtsmissbrauch bei Fahrzeugverkauf nach Widerruf

Das Oberlandesgericht hat auch eine weitere Frage geklärt. Der Verkauf eines Fahrzeuges nach Widerruf, wenn die Bank die Rückabwicklung verweigert, ist nicht rechtsmissbräuchlich. Die gesetzliche Folge, dass der erzielte Verkaufserlös anzurechnen ist, begründet in dieser Konstellation keinen unzumutbaren Nachteil für die Bank. Nach Auffassung des OLG darf die Bank zwar Raten vor Widerruf zurückhalten. Alles was nach Widerruf gezahlt wurde, kann jedoch gefordert werden.

EuGH-Urteil findet Anwendung - Auch andere Banken betroffen

Erfreulich ist zudem die Anwendung des Urteils des EuGH (Az.: C-66/19) für den Fall, dass das gesetzliche Muster nicht unverändert übernommen wurde. Diese Feststellung des OLG betrifft auch eine Vielzahl weiterer Banken, die ebenfalls Änderungen an der Musterbelehrung vorgenommen haben. Auch weitere Oberlandesgerichte haben sich bereits entsprechend geäußert, was die Chancen für Verbraucher noch einmal verbessert.

Eigenen Autokredit oder Leasingvertrag prüfen lassen

Wer einen Autokredit oder Leasingvertrag geschlossen hat, sollte diesen auf Widerrufsmöglichkeiten überprüfen lassen. Durch einen Widerruf lassen sich erhebliche finanzielle Vorteile erzielen die bis zu einer Rückzahlung aller Raten gegen Rückgabe des Autos reichen. Wie der vorstehende Fall zeigt, können auch nach Verkauf des Fahrzeugs noch umfassende Vorteile bestehen.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Simon Bender bietet deutschlandweit allen Kredit- oder Leasingnehmern eine unverbindlichekostenlose Prüfung und Ersteinschätzung der eigenen Möglichkeiten an. Seit Beginn der Widerrufsrechtsprechung ist Rechtsanwalt Bender im Schwerpunkt mit dem Widerruf von Darlehensverträgen und Leasingverträgen befasst und konnte bereits eine Vielzahl von Urteilen und außergerichtlichen Erfolgen für Verbraucher erzielen.

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