Urteil OLG München: SIXT Leasingvertrag Widerruf wirksam

Rechtsanwalt Simon Bender
26.08.2020155 Mal gelesen
Leasingverträge der Sixt Leasing SE können noch heute widerrufen werden - Verbraucher sollten jetzt ihre Verträge prüfen lassen!

Mit Urteil vom 18.06.2020 hat das Oberlandesgericht München (Az. 32 U 7119/19) entschieden, dass ein Leasingnehmer, der einen PKW bei der Sixt Leasing SE mit einem sogenannten Kilometerleasing geleast hatte, auch nach über einem Jahr und nach ca. 40.000 gefahrenen Kilometern, den Leasingvertrag wirksam widerrufen konnte. Der Leasingnehmer hatte den Leasingvertrag im Fernabsatz abgeschlossen.

Die Folge: Der Kunde erhält sämtliche gezahlte Leasing-Raten zurück. Zeitgleich muss er sich weder Wertersatz für den Wertverlust des Wagens, noch Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Damit fuhr er quasi „kostenlos Auto“.

Zu diesem Ergebnis kam das OLG München, weil der Verbraucher aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung den Leasingvertrag wirksam widerrufen konnte. Zudem sei der Verbraucher nicht auf eine eventuelle Wertersatzpflicht hingewiesen worden.

Maßgeblich für die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung war folgender Passus:

„Widerrufsfolgen

Soweit das Leasingobjekt bereits übergeben wurde, hat ihn der Vertragsnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben und für den Zeitraum zwischen der Übergabe und der Rückgabe des Leasingobjektes anteilig die vereinbarte Gesamtrate zu entrichten.

* Der Vertragsnehmer hat das Leasingobjekt unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, ab dem er den Vertragsgeber über den Widerruf des Vertrages unterrichtet, an uns oder den ausliefernden Händler zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Vertragsnehmer das Leasingobjekt vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. ...“

Das Gericht war aufgrund der beiden unterschiedlichen Fristen der zutreffenden Auffassung, dass der Verbraucher nicht erkennen kann, zu welchem Zeitpunkt er das Fahrzeug zurückgeben müsse, um die Widerrufsfrist zu wahren.

Was können Leasingnehmer jetzt tun?

Prüfen Sie Ihren Leasingvertrag, ob dieser die vorstehenden Formulierungen enthält. Ist dies der Fall, haben Sie gute Chancen, dass auch in Ihrem Fall ein Widerruf möglich sein könnte und Sie die Leasingraten zurückerhalten können. Aber auch ohne diese Formulierung kann ein Widerruf in Betracht kommen.

Nicht nur für Sixt Leasing sondern grundsätzlich für alle Leasingverträge kann ein Widerruf in Betracht kommen.

Lassen Sie Ihren Vertrag kostenlos von einem Fachanwalt überprüfen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Simon Bender befasst sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit der Durchsetzung von Widerrufsrechten. Die BENDER Rechtsanwaltskanzlei bietet eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Senden Sie uns Ihren Vertrag per E-Mail, Post, Fax oder nutzen Sie unser Upload-Formular auf der Website www.benderlegal.deund wir melden uns kurzfristig mit einer Einschätzung Ihrer Möglichkeiten bei Ihnen.