Anschlusszinsvereinbarung im Fernabsatz doch widerruflich?

Darlehenswiderruf
02.04.2020175 Mal gelesen
Schlussantrag der Generalanwältin am EuGH lässt neuen Widerrufsjoker erwarten
BGH droht neue Klatsche

Das Klima zwischen Luxemburg und Karlsruhe dürfte sich weiter abkühlen. Die nächste massive Klatsche für den BGH aus Luxemburg durch den EuGH droht.

 

BGH: Anschlusszinsvereinbarung im Fernabsatz keine Finanzdienstleistung

Der BGH hatte mit Urteil vom 15.01.2019 die bis dato streitige Diskussion zur Widerruflichkeit von Anschlussfinanzierungen im Fernabsatz "beerdigt". Er hatte dabei in seiner ihm eigenen Art den "ahnungslosen Dritten erklärt", wie sonnenklar doch alles sei (und daher auch nicht beim EuGH vorzulegen sei). 

Der Begriff der Finanzdienstleistungen in § 312b BGB aF umfasse die Anschlussfinanzierung nach Auffassung des BGH nicht, BGH, 15.01.2019 - XI ZR 202/18:

"Diese Auslegung des Unionsrechts ist derart offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (...)."

Der Bundesgerichtshof sah im Abschluss einer Prolongation keine Finanzdienstleistung im Sinne des § 312b BGB aF, so dass auch nicht über ein Widerrufsrecht nach Fernabsatz nicht zu belehren war.

 

Generalanwältin beim EuGH ist anderer Auffassung

Im Verfahren EuGH C-639/18 (auf Vorlage des LG Kiel) hat nun die Generalanwältin die gegenteilige Auffassung vertreten. Da der EuGH den Schlussanträgen idR folgt, ist hier die nächste Klatsche für den BGH zu erwarten.

Die Auswirkungen könnten immens sein, sind doch Anschlussfinanzierungen auch bei den klassischen Filialbanken ganz häufig nur postalisch und telefonisch vereinbart worden. Hier bestehen hervorragende Chancen auf einen Widerruf, sollte der EuGH wie erwartet entscheiden.

Haben Sie also einen bestehenden Darlehensvertrag bei derselben Bank verlängert und waren dazu nicht in der Filiale, so dürfte ein Widerrufsrecht bestehen. Da der Widerruf einer Anschlussfinanzierung jedoch zusätzliche rechtliche Tücken aufweist, sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

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Yulia Kleymann

Rechtsanwältin