Auch heute noch Autofinanzierung bei einer Autobank widerrufen!

Kündigung von Bausparverträgen
19.03.201964 Mal gelesen
Etliche Autobanken haben fehlerhafte Kredit- und Leasingverträge verwendet. Die Folge ist, dass Käufer, die ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben, diesen auch heute noch widerrufen können.

Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe und Rückzahlung.

Etliche Autobanken haben fehlerhafte Kredit- und Leasingverträge verwendet. Die Folge ist, dass Käufer, die ihr Fahrzeug nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Händler vermittelten Kredit- oder Leasingvertrag finanziert haben, diesen auch heute noch widerrufen können. Sie können das finanzierte Fahrzeug zurückgeben und erhalten auch alle von ihnen geleisteten Raten und ihre Anzahlung zurück. Nur die (meist nicht sonderlich hohen) Kreditzinsen darf die Bank behalten.

Viele Landgerichte haben per Urteil festgestellt, dass z.B. VW Bank-Kreditverträge fehlerhaft sind und damit auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können. Die VW Bank hätte ihre Kunden genauer und korrekter über das Recht zur Kündigung belehren müssen. Auch bei den anderen Banken treten Fehler auf. Es fehlen zum Teil Angaben, zu denen die Bank ihren Kunden gegenüber gesetzlich verpflichtet ist (Pflichtangaben). Manchmal sind die Informationen unvollständig, widersprüchlich und damit verwirrend.

Manche Gerichte haben ausgeurteilt, dass sie bei zumindest bis 12. Juni 2014 abgeschlossenen Kreditverträgen eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenenKilometer zahlen müssen. Die Berechnungsformel ist einfach: "Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer ./. typische Gesamtlaufleistung (meist 250 000, bei kleineren Fahrzeugen nur 200 000, bei größeren 300 000 km). Es lohnt sich der Widerruf besonders bei Fahrzeugen mit nicht so viel gefahrenen Kilometern.

Ab dem 13. Juni 2014 muss zwischen den fehlenden Pflichtangaben und einer mangelhaften Widerrufsbelehrung unterschieden werden. Fehlen nur Pflichtangaben, so kann auch hier noch widerrufen werden. Wird der Widerruf ausgeübt, so kommt es auch hier zur Rückabwicklung und der Käufer erhält gegen Nutzungsentschädigung seinen Kaufpreis zurück. Liegt bei den Verträgen ab dem 13. Juni 2014 dagegen eine fehlerhafte Widerrufsinformation vor, so braucht sich der Käufer keine Nutzungsentschädigung für die von ihm gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. In dem Fall bekommt er sogar den vollen Kaufpreis erstattet.

Nutzen auch Sie diese Chance, Ihr Fahrzeug zurückzugeben und dafür alle Raten und die Anzahlung wieder zu bekommen.

Wir prüfen Ihre Vertragsunterlagen kompetent und umfassend. Nehmen Sie heute noch Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie. Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Hermann Kaufmann, Otto-Lilienthal-str. 16, 28199 Bremen, Telefon 0421 5975330, Telefax: 0421 597533-18, info@rechtsanwaltkaufmann.de