Kapitalanleger-Musterverfahren zur ML Schiffsinvest 2 – HAHN Rechtsanwälte vertritt Musterkläger – Anmeldungen jetzt möglich

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15.10.2018115 Mal gelesen
Mit Beschluss vom 10. September 2018 hat der 23. Senat des Oberlandesgerichts München nunmehr in dem Verfahren zur ML Schiffsinvest 2 den von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger zum Musterkläger bestimmt.

Bremen, 15.10.2018
Mit Beschluss vom 10. September 2018 hat der 23. Senat des Oberlandesgerichts München nunmehr in dem Verfahren zur ML Schiffsinvest 2 den von HAHN Rechtsanwälte vertretenen Kläger zum Musterkläger bestimmt. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 23 Kap 4/17. Musterbeklagte sind die Lange Vermögensberatung GmbH und die ML Treuhand GmbH. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses am 14. September 2018 ist es möglich, Ansprüche zu diesem Verfahren anzumelden. Die Anspruchsanmeldung hat innerhalb von sechs Monaten zu erfolgen, also bis zum 14. März 2019. Der Anleger muss sich dabei anwaltlich vertreten lassen.

Gegenstand dieses Musterverfahrens ist der Emissionsprospekt der ML Schiffsinvest 2 GmbH & Co. KG. Nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte sind in diesem Prospektfehler enthalten, die zu einer Schadensersatzhaftung führen. Die Ansprüche werden gegen die Gründungskommanditisten, die Lange Vermögensberatung GmbH und die ML Treuhand GmbH, geltend gemacht. "Nach unserer Ansicht ist der Emissionsprospekt der ML Schiffsinvest 2 fehlerhaft, so dass den Investoren Schadensersatzansprüche gegen die Gründungskommanditisten zustehen", sagt Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN. "Die von uns herausgearbeiteten Prospektfehler wollen wir für die Anleger verbindlich feststellen lassen, sodass wir uns für die Initiierung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens entschieden haben", so Brockmann weiter.

Laut Emissionsprospekt sollte die ML Schiffsinvest 2 unter anderem in bevorrechtigt ausgestattetes Neukapital sowie in Zweitmarkt-Schiffsbeteiligungen investieren. Dabei wurden nach Auffassung von HAHN im Prospekt wesentliche Marktumstände unrichtig und irreführend dargestellt. Ebenso wenig wurde nach Ansicht von HAHN deutlich gemacht, dass die im Emissionsprosekt beschriebene Markterholung auf keinen Tatsachen basiert, sondern es sich vielmehr um bloße Meinungsbekundungen des Prospektherausgebers handelt. Gerügt werden unter anderem auch Fehler im Zusammenhang mit dem zugrunde gelegten Vermögenszuwachs von acht bis zehn Prozent pro Jahr und der dargestellten Finanz- und Ertragslage. Das OLG München wird ausgehend von dem Vorlagebeschluss des Landgerichts München vom 18. Dezember 2017 über insgesamt elf Prospektfehler - sogenannte Feststellungsziele - zu entscheiden haben.

HAHN Rechtsanwälte plant weiter, auch für die ML Schiffsinvest 1 ein entsprechendes Verfahren nach dem KapMuG zu initiieren.

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