Keine Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte - Ist das rechtens?

Keine Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte - Ist das rechtens? - Corona Update
11.11.20211149 Mal gelesen
Bestehen Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz? Hat ein Ungeimpfter noch Anspruch auf Lohnersatz? Verdienstausfall für Ungeimpfte.

Neuer Beschluss: keine Verdienstausfallentschädigung mehr für Ungeimpfte in Quarantäne?

Am 22. September trafen sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern und beschlossen gemeinsam, dass Ungeimpfte keinen Verdienstausfall mehr bekommen, wenn sie in Quarantäne müssen. Dies gilt ab November 2021 und wird damit begründet, dass inzwischen jeder ein Impfangebot hätte wahrnehmen können.

 

Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für Ungeimpfte aufgehoben

Auf einer Gesundheitsministerkonferenz haben die Gesundheitsminister der Länder gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsminister das weitere Vorgehen der Lohnfortzahlung für Ungeimpfte gemäß § 56 IfSG beschlossen. Demnach erhalten ab dem 01.11.2021 Arbeitnehmer keine staatliche Unterstützung mehr, wenn sie wegen eines Coronaverdachts in Quarantäne müssen und nicht geimpft sind.

 

In diesen Fällen besteht kein Lohnersatz mehr für Ungeimpfte.

Erst einmal kommt es im Einzelnen immer auf den Einzelfall und bedarf einer Beurteilung.

Demnach kann kein Lohnersatz bestehen, wenn ein Verdienstausfall in Form einer Quarantäne auf eine vermeidbare Reise zurückzuführen ist.

Ein weiterer Fall, in dem Ungeimpfte keinen Lohnersatz gemäß § 56 IfSG erhalten ist, wenn die Quarantäne oder das Tätigkeitsverbot durch eine Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Diese Regelung wurde erstmals  mit dem Masernschutzgesetz eingeführt und griff zunächst nicht für das Coronavirus. Jedoch ist durch den Beschluss diese Regelung auch auf Coronavirus anwendbar. Um dies anzuwenden, jedoch eine öffentliche Empfehlung existieren, die zur Wahrnehmung der Impfung auffordern muss, § 20 III IfSG.

 

Gibt es Fälle, indem Ungeimpfte dennoch einen Entgeltanspruch für Verdienstausfälle haben?

Ja, die gibt es. Entschädigungsleistungen werden Personen gewährt, wenn diese in einem Zeitraum von maximal acht Wochen vor der Quarantäne keine öffentliche Empfehlung, das Impfangebot gegen Covid-19 wahrzunehmen, erhalten haben.

Hinzu kommt, dass § 56 IfSG nur für Quarantänen und Tätigkeitsverbote gilt, die aufgrund eines Verdachtes ausgesprochen wurden, wenn Sie etwa ein Bekannter als Kontaktperson angegeben hat. Also nicht für Ungeimpfte, die sich selbst mit dem Coronavirus nachweislich infiziert haben.

 

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Quellen