Viele Branchen vor Kündigungswelle:
Arbeitnehmer aufgepasst! Kündigungen drohen. Diese sollten nicht als gegeben hingenommen werden. Wehren Sie sich hiergegen!
Binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung ist eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.
Laut einer Umfrage des angesehenen Münchener Ifo-Instituts planen derzeit Unternehmen in zahlreichen Branchen, Mitarbeier zu entlassen. Hiervon betroffen sind primär Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe. Laut Ifo-Institut haben im April 58 Prozent der Gastronomie-Betriebe einen solchen Schritt beschlossen. Im Hotelgewerbe sind es 50 Prozent und bei den Reisebüros 43 Prozent. Bei Herstellern von Leder, Lederwaren und Schuhen sind es 48 Prozent. Laut Ifo-Institut haben bereits durchschnittlich 18 Prozent der Betriebe in Deutschland Arbeitsplätze gestrichen.
Besonders aussichtsreich sind Kündigungsschutzklage gegen Kündigungen von Betrieben, die dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen. Hier ist für den Arbeitnehmer in der Regel extrem schwierig, sich von Mitarbeitern zu trennen. Gerade bei betriebsbedingten Kündigungen lauern zahlreiche Fallstricke. Die ordnungsgemäße Sozialauswahl ist nur eine hiervon.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., legt für Sie eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes ein. Abfindung oder Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als Ziel! Erst jüngst konnte die Kanzlei für einen Mandanten eine interessante, fünfstellige Abfindung nach Klageeinreichung ausverhandeln.