Arbeitsrecht Köln / Bonn : fristlose Kündigung wg. Verzehr eine rSchokolade (Fall Emmely)

Arbeitsrecht Kündigung
10.08.2017194 Mal gelesen
Nach vielen Jahren wurde einer Heilerziehungspflegerin fristlos gekündigt - es geht unter anderem um Schokolade und eine Waschmaschine. Nun einigte man sich nun vor dem Arbeitsgericht.

Der Prozess um die Kündigung einer Heilerziehungspflegerin ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Dabei behält die klagende Frau zwar ihre Stelle, die Kündigung wird in eine Abmahnung umgewandelt. Doch die Vorwürfe der Gegenseite, sie habe gegen die Hausordnung verstoßen, stehen weiter im Raum.

Vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Mannheim ging es unter anderem um den Verzehr einer Schokolade und die private Nutzung einer Dienstwaschmaschine. Dies waren die Hauptanschuldigungen gegen die Pflegerin, weswegen sie im Februar von einem Tag auf den anderen gehen musste. Der Arbeitgeber, eine Hilfseinrichtung, die unter anderem behinderte Kinder betreut, hatte der Frau nach mehr als 30 Arbeitsjahren im selben Betrieb fristlos gekündigt - wegen wiederholten Diebstahls und Verstößen gegen die Hausordnung.

In dem Fall ging es auch um das Schicksal einer Tasche: Diese soll einer Kollegin gehört haben, von der klagenden Frau aber an die Kindern gegeben worden sein. Der Kündigung ging keine Abmahnung voran und auch der Betriebsrat sprach sich gegen eine solche aus. Zwei Vorwürfe des Arbeitgebers ließ Richter nicht gelten: Eine private Nutzung der Dienstwaschmaschine sei nicht ausdrücklich verboten gewesen und der Verbleib der Zehn-Euro-Tasche könne nicht aufgeklärt werden. Blieb noch die Anschuldigung, dass die Frau die Schokolade einer Kollegin im Wert von mehr als zwei Euro aufgegessen haben soll: die Tafel sei zwar ersetzt worden, so der Richter. "Eigentumsbruch ist aber nicht lustig." Deswegen legte er den Parteien einen Vergleich nahe: Die fristlose Kündigung wird in eine Abmahnung umgewandelt, die Frau behält dafür ihre Stelle. Beide Seiten stimmten nach einer Beratung zu.

"Wir wollen der Frau nicht schaden", hatte Sprecher Nils Birschmann vom Arbeitgeber, der SRH-Gruppe, vor der Verhandlung gesagt. Es gehe nicht um eine Tafel Schokolade, sondern um die Vorbildfunktion für die teilweise behinderten Kinder in der Hilfseinrichtung. Gegen diese habe die zunächst gekündigte Mitarbeiterin ebenso verstoßen wie gegen die Hausordnung. Nun kehrt die 64-Jährige an ihren Arbeitsplatz zurück.

 

Arbeitsgerichtsprozesse um vermeintliche Verstöße mit geringem Wert hatten in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Besonders bekannt wurde die Berliner Kassiererin Emmely, die 2008 wegen zweier liegengebliebener Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro fristlos gekündigt wurde. Das BAG erklärte die Kündigung  für unrechtmäßig.

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