Die sechste Kammer sah in dem privaten Verhalten der Klägerin eine "schwerwiegende sittliche Verfehlung", die den Wertvorstellungen der evangelischen Kirche und der Diakonie widerspricht. Die Diakonie sei zur ordentlichen Kündigung berechtigt gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.
Die 38 Jahre alte Erzieherin war Anfang letzten Jahres von der Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, u.a. weil sie in ihrer Freizeit in Pornofilmen mitgespielt hat .
Das Arbeitsverhältnis endete nach dem Urteil in erster Instanz Ende November vergangenen Jahres. Dagegen war die Erzieherin in Berufung gegangen. Sie hatte mehr als 15 Jahre bei dem evangelischen Sozialwerk gearbeitet.
Der Richter hatte in der knapp halbstündigen mündlichen Verhandlung noch versucht, eine gütliche Einigung herzustellen. Die Parteien sollten sich "für beide Seiten gesichtswahrend" auf eine ordentliche Kündigung zum 30. November 2014 einigen. Der Anwalt der Erzieherin lehnte jedoch nach einer kurzen Beratung mit seiner Mandantin ab.
Rechtsanwalt Sagsöz
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