Aktuell: Kündigung von Mitarbeitern trotz einer guten Gewinnsituation des Unternehmens

Arbeit Betrieb
30.08.20061072 Mal gelesen

Eine im Arbeitsrecht höchstrichterlich nicht gelöste Rechtsfrage: ob und inwieweit rechtfertigt das Ziel des Unternehmens, Gewinne zu erwirtschaften, ein "dringendes betriebliches Erfordernis" für den Arbeitsplatzabbau durch sozial gerechtfertigte Kündigungen von Mitarbeitern.  

 

 In Literatur und Rechtssprechung werden hier alle möglichen Ansichten vertreten. So soll es einerseits ausreichen, dass allenfalls die Verhinderung eines laufenden Gewinnverfalls oder eine Unternehmensinsolvenz, nicht aber schon die Unrentabilität des Unternehmens als solche, die Entlastung eines Mitarbeiters rechtfertigen kann. Andererseits sollen Kündigungen zur Steigerung des Gewinnes grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich sein, da die unternehmerische Betätigung vorrangig auf Gewinnerzielung und nicht auf den Erhalt von Arbeitsplätzen ausgerichtet ist.  

 

Seitens des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) liegt hinsichtlich dieser Problematik noch keine Entscheidung vor.  

 

Bei einer gerichtlichen Entscheidung wird abzuwägen sein, dass einerseits unternehmerische Entscheidungen nur sehr eingeschränkt einer rechtlichen Überprüfung unterliegen, andererseits muss der Arbeitgeber aber, will er seine betriebsbedingte Kündigung erfolgreich begründen, die betriebswirtschaftliche Unvermeidbarkeit der Kündigung nachweisen. Für die tägliche Praxis ist der letzte Gesichtspunkt, um eine jedenfalls wirksame Kündigung auszusprechen, beachtlich.