39,5 Grad! Was diejenigen am Baggersee freut, stört die, die bei den Temperaturen arbeiten müssen. Auf Baustellen und in nicht klimatisierten Räumen kann die Temperatur unerträglich werden.
Recht auf Hitzefrei? Nein. Arbeitgeber handhaben diese Bedingungen äußerst unterschiedlich. Während einige dazu übergehen, tatsächlich hitzefrei zu geben, lassen andere auch bei hohen Temperaturen weiterarbeiten.
Arbeit verweigern? Nein. Das BAG hat festgestellt, dass auch Hitze am Arbeitsplatz keinen Grund darstellt, die Arbeit zu verweigern, allenfalls die Arbeitsgeschwindigkeit kann angepasst werden. Bei einem Fernbleiben droht daher zumindest eine Abmahnung.
Aber den Arbeitgeber trifft eine Fürsorgepflicht für seine Arbeitnehmer. Im Rahmen dessen muss er dafür Sorge tragen, dass dem Arbeitnehmer keine Gefahr für Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz entsteht. Die Gesetze geben nur wenig Hilfe. Die Arbeitsstättenverordnung regelt, dass die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht überschreiten "soll". Liegen die Außentemperaturen höher, darf auch die Lufttemperatur steigen. Ein Recht des Arbeitnehmers auf kühle Temperaturen am Arbeitsplatz gibt es grundsätzlich nicht.
Vertraut werden muss hier wohl auf die Bereitschaft der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Es muss ja nicht immer hitzefrei sein.. Ventilatoren und Klimaanlagen helfen auch.. zumindest sollte aber eine Runde Eis für alle möglich sein. Dies schmeckt und erhöht die Motivation!
O. Stemmer
FAfArbR