Monteur-Kastenwagen bei Privatnutzung kein Dienstwagen

Arbeit Betrieb
16.02.2009 2196 Mal gelesen

Selbst wenn ein Arbeitnehmer den Werkstattwagen seines Arbeitgebers privat nutzen darf, wird deshalb aus einem Monteurfahrzeug lohnsteuerlich noch kein Dienstwagen. Nach dem Urt. des Bundesfinanzhofs vom 18.12.2008 (VI R 34/07) ist nämlich ein Fahrzeug, wie z.B. ein zweisitziger Kastenwagen, der aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung nur zum Gütertransport bestimmt ist, nicht nach der 1%-Regelung für Dienstwagen zu bewerten. Grundsätzlich führt die unentgeltliche Überlassung eines Kfz an den Arbeitnehmer für dessen Privatnutzung aber auch weiterhin zu Arbeitslohn.