Die Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern - 10 Dinge, die Sie wissen müssen

Die Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern - 10 Dinge, die Sie wissen müssen
18.11.2016202 Mal gelesen
Fast 90 Prozent der kleinen und mittleren aller Unternehmen stellen keine schwerbehinderten Mitarbeiter ein. Als wichtigster Grund wird die Angst von Schwierigkeiten bei einer Kündigung angegeben.

Ob diese Sorgen berechtigt sind und was bei der Kündigung von Schwerbehinderten Mitarbeitern durch den Arbeitgeber berechtigt sind, erfahren Sie im Video

Antworten von RA Alexander Meyer auf die 10 wichtigsten Fragen:

  1. Was für einen besonderen Kündigungsschutz haben Schwerbehinderte überhaupt? 
  2. Wer ist denn schwerbehindert und wann gilt der Sonderschutz?
  3. Wie erfahre ich als Arbeitgeber eigentlich von der Schwerbehinderung?
  4. Gilt der Sonderschutz auch dann, wenn ich nur einen einzigen Angestellten habe? 
  5. Braucht man für die Kündigung besondere Gründe?
  6. Gibt es besondere Voraussetzungen für die Kündigung?
  7. Was prüft das Integrationsamt?
  8. Was kann der Mitarbeiter gegen die Kündigung machen?
  9. Welches Gericht ist zuständig?
  10. Wo liegt das Problem bei der Kündigung von Schwerbehinderten?

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an: 0821-158812

Unsere Spezialisten für Arbeitsrecht stehen Ihnen gerne zur Verfügung.