Arbeitsrecht aktuell: Auf vielfache Nachfrage nachfolgend die Abgrenzung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgericht Gießen, Friedrich-List-Str. 25, 35398, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informie

Arbeit Betrieb
03.02.20091180 Mal gelesen

Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgericht Gießen, Friedrich-List-Str. 25, 35398 Gießen, umfasst alle Städte und Gemeinden der Amtsgerichtsbezirke:
Alsfeld (mit Ausnahme der Gemeinden Freiensteinau, Grebenhain, Herbstein, Lauterbach (Hessen), Lautertal (Vogelsberg), Schlitz, Ulrichstein und Wartenberg, die zum Bezirk des Arbeitsgerichts Fulda gehören), Büdingen, Friedberg (Hessen), Gießen und Nidda.
Zu welchem Amtsgerichtsbezirk der Arbeitgeber gehört erfahren Sie z.B. über eine Abfrage unter nachfolgendem link: http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php?MD=hes