In der Vergangenheit war nach der gängigen Rechtsprechung nicht klar, ob ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Urlaubsabgeltung vererbbar ist oder ob insoweit "nur" ein Schadensersatzanspruch besteht. In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 22.09.2015 - 9 AZR 170/14) entschieden, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers gemäß § 1922 BGB auf die Erben übergeht. Da der Urlaubsabgeltungsanspruch ein reiner Geldanspruch ist, hängt dieser weder von der Erfüllbarkeit noch von der Durchsetzbarkeit eines Urlaubsanspruches ab, er kann "ohne Weiteres" vererbt werden.
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Rechtsanwalt Volker Nann
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